Die Begleithundeausbildung ist eine Grundlagenausbildung, die zweckorientiert angelegt ist und sich auf das Notwendige im Zusammenleben zwischen Hund und Mensch beschränkt. Sie ist kein Leistungswettbewerb, aber die Voraussetzung für weiterführende Ausbildungen, z. B. die Teilnahme an Turnieren im Turnierhundesport (THS) sowie Agility oder die Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde und Fährtenhundausbildung.

Die Prüfung erstreckt sich auf drei Teile:
– Sachkundenachweis für den Hundeführer (Theorieteil)
– Grundausbildung im Gehorsam (Leinenführigkeit, Freifolge, Sitz, Platz, Abrufen, etc.)
– Verkehrsteil (Verhalten im Straßenverkehr)

Mit bestandener Prüfung wird der Begleithunde-Pass erworben.

Voraussetzungen:
– Der Hund muss mindestens 15 Monate alt sein
– Es muss eine Hundehaftpflichtversicherung vorhanden sein
– Der Hund muss geimpft sein
– Der Hund muss gechipt oder tätowiert sein
– Für das Ablegen der Prüfung ist die Mitgliedschaft in einem Verein bzw. VDH-anerkannten Verband nötig

Kursinhalte:
– Unterordnungsübungen
– Leinenführigkeit
– Freifolge
– Verkehrssicherheitsübungen
– Stadtgang

Benötigte Ausrüstung:
– festes Schuhwerk
– Leine (1 m) mit Halsband
– Belohnung für den Hund (Leckerli / Spielzeug)