Details zur Begleithundeprüfung mit Laufschema:
Die Begleithundeprüfung ist die „kleinste“ aller Hundesportprüfungen und Voraussetzung für viele weiteren Aktivitäten (Turnierhundesport, Leistungsprüfungen, etc).

Sie ist aber auch Grundlage des „Mensch/Hund“-Teams. Die Begleithundeprüfung ist für den Hund ein Beleg, die Grundkommandos zu beherrschen und den Alltagssituationen generell gewachsen zu sein, für den Hundeführer belegt sie, dass er ein Grundverständnis der Hundehaltung besitzt und, daraus ableitend, dass beide ein verantwortungsvolles Team bilden. Die Begleithundeprüfung ist allerdings kein „Freibrief“ und setzt auch nach der erfolgreichen Absolvierung ein regelmäßiges Training und ein bewusstes Handeln voraus. Die Prüfung besteht aus vier Teilen, die jeweils einzeln bestanden werden müssen – sonst ist die gesamte Prüfung zu dem jeweiligen Zeitpunkt beendet. Die Teile bauen aufeinander auf und werden in der Regel auch in der Reihenfolge abgehandelt.

Zulassungsvoraussetzungen:

Die Begleithundeprüfung kann mit jedem Hund absolviert werden, der mindestens 15 Monate alt und eindeutig identifizierbar ist (Tätowierung oder Chip). Zum Nachweis benötigt man eine Leistungsurkunde oder entsprechende Papiere (oft ist das auch der Stammbaum), in welche die Prüfung schlussendlich eingetragen werden. Außerdem muss der Hund geimpft sein.
Der Hundeführer sollte eine Haftpflichtversicherung sowie die Mitgliedschaft in einem VDH-Verein sein und beides nachweisen können.
Ein Hundeführer kann maximal mit zwei Hunden die Prüfung absolvieren, jeder Hund jedoch nur mit einem Hundeführer (am gleichen Termin!).

Theoretische, schriftliche Prüfung (Sachkundenachweis):
Teil 1 der Begleithundeprüfung ist nur für den Hundeführer gedacht – hier muss er seine Kenntnisse über Hunde, Hundehaltung und angrenzende Sachgebiete unter Beweis stellen. In der Regel handelt es sich um Multiple-Choice-Fragen, es können aber auch offene Fragen vorkommen, welche mit „Langtext“ beantwortet werden müssen. Die Fragen variieren je nach Verband, bei dem man die Prüfung absolviert.

Die Fragebögen werden sofort vor Ort ausgewertet. Wird mehr als 70 % richtig beantwortet, gilt der Teil als bestanden. Wird die Theorie nicht bestanden, kann der Hund nicht mehr vorgeführt werden, die Prüfung endet für den Hundeführer (und somit auch für den Hund).

Der Sachkundenachweis muss vom Hundeführer nur einmal erbracht werden. Ist er bestanden, kann er beliebige Prüfungen ohne weiteren Sachkundenachweis absolvieren, jedoch muss er die bestandene Prüfung nachweisen können.

Identifikation des Hundes und Unbefangenheitsprüfung:
Wurde der erste Teil bestanden oder besitzt der Hundeführer bereits den Sachkundenachweis, erfolgt nun die Unbefangenheitsprüfung. Bestandteil der Unbefangenheitsprobe ist die Überprüfung der Identität des Hundes (Überprüfen der Tätowiernummer bzw. des Chips). Hunde, die diese Unbefangenheitsprobe nicht bestehen, können an der Prüfung nicht teilnehmen bzw. müssen disqualifiziert werden.
Die Unbefangenheitsprüfung kann mit allen teilnehmenden Hunden gleichzeitig, z. B. außerhalb des Übungsplatzes, durchgeführt werden, aber auch einzeln unmittelbar vor dem folgenden Teil. Typischerweise erfolgt die Unbefangenheitsprüfung während der Überprüfung der Identität – in dem Fall muss sich der Leistungsrichter (LR) oder der Ausbildungswart zum Hund begeben und ihn direkt berühren. Außerdem wird das Verhalten des Hundes hinsichtlich der anderen Hunde und Menschen bewertet.
Trainieren Sie Ihren Hund auf mögliche Situationen: Unbekannter beugt sich von vorne über den Hund, womöglich mit Klemmbrett und ähnlichen Gegenständen „bewaffnet“. Der Hund sollte hierbei nicht ängstlich oder aggressiv reagieren.

Unterordnungsteil (Platzteil):
Der Hauptteil der BH besteht im Beurteilen des Teams Mensch/Hund auf dem Hundeplatz (Trainingsplatz). Hier wird der Gehorsam des Hundes und seine Führigkeit überprüft, allerdings beschränkt sich das Ganze auf wenige Kommandos und Aufgaben. Der HF hat mit seinem Hund folgende Fähigkeiten zu präsentieren: Leinenführigkeit, sowohl im Normalschritt, im Schnellschritt (Laufschritt), im Langsamschritt als auch in Winkelarbeit. Der Hund soll dabei stets freudig, aufmerksam und eng an der Seite (typischerweise links) des HF laufen. Der HF sollte ein Hörzeichen nutzen (normalerweise „Fuß“), das jeweils am Beginn einer Übung gegeben wird. Bleibt der HF stehen, hat sich der Hund selbstständig neben ihn zu setzen. Die Leine wird während der kompletten Übungseinheit leicht durchhängend geführt, der Hund soll eigenständig folgen.

Es folgt dann ein kleiner Übungsteil mit einer Personengruppe, durch die der HF mit seinem Hund mehrfach hindurchgeht (in Form einer Acht) und in der Mitte oder in der Nähe einer Person stehen bleibt. Der Hund setzt sich wieder selbständig neben seinen Führer und bleibt gelassen und uninteressiert an den anwesenden Menschen. Der HF verlässt nun die Gruppe mit seinem Hund, leint diesen ab und absolviert die gleichen Übungen mit seinem Hund in der Freifolge. Er beginnt mit der Gruppe und erledigt dann die übrigen Aufgaben. Beim Verlassen der Gruppe bedankt sich der HF bei den Personen der Gruppe (z. B. mit „Vielen Dank der Gruppe“), die daraufhin den Platz verlassen.

Um diese Übungen zu „standardisieren“ gibt es ein spezielles Laufschema, das der HF mit seinem Hund entsprechend zu laufen hat (in der Regel selbständig). Es kann aber auch sein, dass der LR die verschiedenen Teile „freigibt“. Dies bedeutet, der HF wartet auf dessen Zeichen, bevor er seine Übungen beginnt. Diese Details müssen vorher mit dem LR abgestimmt werden.

Zum Schluss (nach der Freifolge) folgen noch zwei separate Übungsteile, ebenfalls ohne Leine:
Sitzübung: Der HF geht mit einem Hund auf die „lange Gerade“, der Hund folgt in Fuß-Position. Nach ca. 10-15 Schritten nimmt der HF die Grundstellung ein, gibt das Hörzeichen „Sitz“ und entfernt sich weitere 15 Schritte. Der HF dreht sich zu seinem Hund um, wartet auf das Zeichen des LR, geht zurück zum Hund und stellt sich wieder in die Grundstellung. Der Hund bleibt dabei aufmerksam in seiner Position sitzen, bis der HF neben ihm steht und ihm das Hörzeichen (meist „Fuß“) zum Weitergehen gibt.
Ablegen in Verbindung mit Herankommen: Die Grundstellung bildet hier die Abholposition der vorangegangenen Übung. Nach ca. 10-15 Schritten nimmt der HF erneut die Grundstellung ein, gibt das Hörzeichen „Platz“ und entfernt sich 30 Schritte. Auf Zeichen des LR ruft er nun seinen Hund zu sich (typischerweise mit dem Hörzeichen „Hier“). Der Hund soll dann schnellstmöglich zum HF kommen und gerade vor ihm absitzen, wobei er ihn direkt anschaut. Aus dieser Position heraus gibt der HF das Kommando für die Grundstellung („Fuß“), der Hund wechselt auf die linke Seite des HF und setzt sich dort hin. Damit ist die Übung beendet, der HF leint den Hund wieder an und begibt sich zum Richter.

Der Unterordnungsteil wird typischerweise von einem Team (zwei HF und zwei Hunde) absolviert, wobei ein Hund „abliegt“, während der andere Hund die Übungen absolviert.

Bei der Ablage bringt der HF den Hund zu dem vom LR vorgegebenen Ort (meist am Rande des Übungsplatzes) und lässt den Hund dort zunächst absitzen. In der Sitz-Position nimmt nun der HF dem Hund die Leine ab, verstaut sie in einer Tasche auf der dem Hund abgewandten Seite oder hängt sie sich um. Jetzt gibt er dem Hund das Hörzeichen für das Hinlegen (typischerweise „Platz“) und entfernt sich ca. 30 Schritte von seinem Hund, wo er mit dem Rücken zu ihm stehen bleibt. Erst auf Zeichen oder Anweisung des LR holt er den Hund wieder ab. Anschließend begibt sich der HF mit dem Hund zum LR.
Der LR vergibt für alle Übungen Punkte (insgesamt maximal 60). Bei Erreichen von weniger als 42 Punkten ist der Prüfungsteil nicht bestanden und die weitere Fortsetzung der Prüfung nicht mehr möglich.

Verkehrsteil:
Hat man bisher alles souverän geschafft, folgt der letzte Teil: der Außen- oder Verkehrsteil. Dabei soll überprüft werden, wie sich der Hund in der Öffentlichkeit verhält, also unter realen Umweltbedingungen und normalen, stark besuchten Umgebungen. Erwartet wird ein gleichgültiges Verhalten des Hundes, weder aggressiv noch ängstlich, sondern souverän gegenüber typischen Umwelt-Einflüssen. Deswegen wird der Verkehrsteil häufig an öffentlichen, stark frequentierten Orten durchgeführt, zum Beispiel am Bahnhof oder auf dem Parkplatz eines Supermarktes, aber auch in der Innenstadt oder an einem beliebten Ausflugsziel.
Der Hund ist dabei stets angeleint, soll aber weder an der Leine zerren noch vom HF gezerrt werden. Ein extrem enges Fuß-Gehen ist nicht mehr erforderlich. Der LR beobachtet die Hunde in der Gruppe und im Verkehr, bewertet aber auch das Team Mensch/Hund. Es werden diverse Übungen absolviert (z. B. ein Fahrradfahrer fährt vorbei, ein Jogger passiert, ein Kind kommt schreiend an, ein klappender Einkaufswagen wird vorbei geschoben, ein Auto hält an und fragt nach dem Weg). Dies wird je nach Umgebung und LR unterschiedlich gehandhabt. Meist gibt es noch eine „Anbinde-Übung“. Der Hund wird dabei vom HF an einer bestimmten Stelle angebunden, anschließend entfernt sich der HF außer Sichtweite des Hundes. Es gehen einige Personen mit und ohne Hund am wartenden Hund (Abstand ca. 1,5 – 2 m) vorbei. Der angebundende Hund soll sich dabei ebenfalls ruhig und gelassen zeigen, weder die vorübergehenden anbellen oder aggressiv reagieren, noch soll er dem HF hinterher Jaulen oder an seiner Leine zerren.

Mit dem Außenteil endet dann auch die Begleithundeprüfung und es geht zum Abschlussgespräch zurück auf den Hundeplatz oder zum Treffpunkt.